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1324. August 29. Breslau in der am Graben (d. h. dem Ohleflusse) gelegenen Mühle.

Fer. quarta infra oct. b. Barth.

Michael Abt, Nikolaus Prior, Gallus Kämmerer, Lessota Kustos, Jescho Kantor, Pacoslaus Propst und die übrigen Brüder der Kanoniker des Marienklosters bei Breslau (Sandstiftes) einigen sich mit den Breslau er Rathmannen wegen der von ihnen auf dem Stadtgute Schitnik (Scheitnig) für ihren Gebrauch und zur Ausbesserung gewisser Wehre entnommenen Erde, sowie wegen der Fischerei daselbst, dass sie für die entnommene und künftig zu entnehmende Erde der Stadt jährlich einen Zins von 3 Mk. zahlen sollen. Den vor den Wagnern (Nikolaistrasse in der Gegend der Neueweltgasse, Markgraf, Strassen Breslaus S. 140) gelegenen Weg, der zur Untermühle führt, hat bei Beschädigungen derjenige, der ihn bedarf, auszubessern. Die Ufer an den Brückenköpfen hat jeder Müller auf beiden Seiten bei Beschädigungen auszubessern.

Z: die Schiedsrichter Gisco de Reste, Peter von Glogau, Merbot der Mälzer, Tilo Schwarz.


Aus dem Or. im Breslauer Stadtarchiv M 2b abgedruckt bei Korn, Breslauer Urkundenbuch S. 107, wo auch über die Besieglung zu vergleichen. Die Gegenurkunde des Breslauer Rathes befindet sich im Breslauer Staatsarchiv Sandstift 24 mit dem an Pergamentstreifen hängenden, nur zum Theil noch erhaltenen Stadtsiegel in rothern Wachs.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 18, 1898; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1316 - 1326. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke.